Getrennte Eigentumssysteme beruhen auf der Prämisse, dass die Ehe nur eine zwischenmenschliche Union ist Die konventionelle Eigentumsgemeinschaft, die weit weniger verbreitet ist, ist eine modifizierte gesetzliche Eigentumsgemeinschaft. Sein Inhalt kann von den Ehegatten frei bestimmt werden, die es jedoch nicht dürfen: Personalisierte Klauseln können in den Ehevertrag aufgenommen werden, z. B. berechtigt es den Überlebenden, im Falle des Todes eines der Ehegatten das Eigentum über die anderen Erben zu wählen. Das Gesetz ermöglicht Änderungen an Eheverträgen. Wenden Sie sich an Ihren Notär, um weitere Informationen zur Erstellung Ihres Ehevertrags zu erhalten. Wenn die Ehegatten gemeinsam Eigentum erworben haben, unterliegt es den ordentlichen Bestimmungen über das gemeinsame Vermögen. Wenn Sie eine Ehevereinbarung haben wollen, sollten Sie jeweils einen Anwalt einstellen, um sicherzustellen, dass sie gültig ist und vor Gericht bestehen bleibt. Versuchen Sie nicht, selbst einen vorzubereiten! Steven Spielberg und Amy Irving sollen ihre eheliche Vereinbarung auf der Rückseite einer Serviette entworfen haben; das Gericht erkannte es nicht als gültigen Vertrag an, und es wurde berichtet, dass Irving nach dem Ende ihrer vierjährigen Ehe über 100 Millionen Us-Dollar an Vermögenswerten erhielt. Im Allgemeinen legt eine Ehevereinbarung fest, wie das eheliche Vermögen im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehegatten aufgeteilt wird. Es kann auch darauf eingehen, welche Vermögenswerte das separate Vermögen jedes Ehegatten bleiben und was mit der Wertsteigerung der einzelnen Vermögenswerte geschieht. Zum Beispiel: Joe hat eine IRA im Wert von 200.000 Dollar, als er Barb heiratet. Als sie sich sechs Jahre später scheiden lassen, ist die IRA 500.000 Dollar wert.

In einigen Bundesstaaten würden 200.000 Dollar als Joes separates Eigentum und 300.000 Dollar als eheliches Gut betrachtet werden, das zwischen Joe und Barb aufgeteilt werden sollte. Die Trennung des Eigentums ist völlig anders als die gesetzliche Regelung: Jeder Ehegatte behält das ausschließliche Eigentum und das Recht, vor und nach der Ehe schließung erworbenes Eigentum ausnahmslos zu nutzen und zu verwalten, und muss seine eigenen Schulden mit seinem eigenen Eigentum begleichen (Art. 215 und 217 Z. Z. Eine Femensohle hatte das Recht, Eigentum zu besitzen und Verträge in ihrem eigenen Namen abzuschließen.